Programme (Umsetzung der Projekte nach SGB II und III)
Inhalte und Gestaltung der Projekte und Maßnahmen haben sich stetig weiterentwickelt, sind aber durch eine Gemeinsamkeit gekennzeichnet: Wir ermöglichen jedem Teilnehmer eine flexible, differenzierte und zukunftsorientierte Qualifizierung und Beschäftigung mit umfassender sozialpädagogischer Begleitung. Eine individuelle, teilnehmer- und bedarfsorientierte Betreuung verstehen wir als wichtigen Bestandteil unserer Arbeit.
Arbeitsfähige Alg-II-Empfänger werden vom Jobcenter aufgefordert, sich um die angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten bei uns zu bewerben.
Die Teilnehmer unserer Maßnahmen weisen erfahrungsgemäß häufig unterschiedliche Integrations- und Vermittlungshemmnisse auf, die vor der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in einer Einsatzstelle abgebaut werden müssen.
Durch eine gezielte sozialpädagogische Begleitung und Integrationsberatung der Teilnehmer, die sowohl Einzel- als auch Gruppengespräche umfasst, sollen die Teilnehmer in ihrer Selbsterkenntnis und ihrem Selbstvertrauen so gestärkt werden, dass sie in der Lage sind, ihren Entwicklungsbedarf zur Überwindung von persönlichen Hemmnissen zu erkennen und praktisch anzugehen. Darüber hinaus leisten die Integrationsberater schnelle und konkrete Krisenintervention, wenn dies erforderlich ist.
Die Qualifizierungen werden nach Art, Inhalt und Zeitumfang teilnehmer- und praxisorientiert geplant. Ziel ist hier eine individuelle und effektive Verbesserung der Bewerberposition auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Spektrum erstreckt sich von Sprach-, Kommunikations- und Bewerbungstraining, dem Erlernen von berufsübergreifenden, wie methodischen und persönlichkeitsbildenden Kompetenzen, bis hin zur gezielten beruflichen Qualifizierung. Der Umfang der Qualifizierungen beträgt je nach Maßnahmeart 20 % bis 50 % der Gesamtmaßnahmezeit.
Auf der Basis von Arbeitsverträgen (bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen mit 38,5 Std./wöchtl.) bzw. Integrations-vereinbarungen (bei MAE-Projekten 1,50 €/Std.) und Kooperationsverträgen mit bezirklichen, öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Trägern werden die Teilnehmer von der A&QUA gGmbH beschäftigt. Die Finanzierung erfolgt entsprechend den Fördervereinbarungen zwischen Jobcenter, A&QUA gGmbH und ggf. den Servicegesellschaften. Die Arbeitsverträge bzw. Integrationsvereinbarungen werden für die Dauer von 6 bis 12 Monaten abgeschlossen. So haben seit Bestehen der A&QUA gGmbH mehr als 16.000 Teilnehmer (Stand 2006/2007) an den Maßnahmen teilgenommen.