Vermittlung mit Profiling auf den 1. Arbeitsmarkt
Voraussetzung für eine Arbeitsvermittlung ist das Profiling.
Um die Chance von Hilfeempfänger/innen auf eine nachhaltige Einmündung in den 1. Arbeitsmarkt zu erhöhen, wird mit den Methoden des Profilings I (Anamnese) und des Profilings II (Diagnose) die Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten differenziert ermittelt.
Bei diesen Instrumenten handelt es sich um die systematisch und professionell erstellte Stärken- und Schwächenanalyse.
Ziel ist die Integration in einen dem individuellen Profil weitgehend entsprechenden Arbeitsprozess.
Im Profiling III, dem Tiefenprofiling, rückt das Entwicklungspotential der Beschäftigten in den Vordergrund.
Profiling I und Profiling II werden jeweils in individuellen Gesprächen und Profiling III in einer Gruppe durchgeführt.
Die erfolgversprechende Durchführung des gesamtem Profilings setzt notwendige Rahmenbedingungen voraus. Dies sind vor allem die Freiwilligkeit, ein respektvoller Umgang aller Beteiligten sowie Vertraulichkeit.
Unsere Vermittlunsaktivitäten umfassen: