Teilnahmevoraussetzungen
Wenn Sie an unseren Maßnahmen (Beschäftigung mit integrierter Qualifizierung) teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr zuständiges Jobcenter und sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter über Ihren Wunsch.
Die Behörde prüft dann, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Teilnahme vorliegen.
Nach Prüfung Ihres Anliegens werden Sie dann über den Ablauf und die Anforderungen der Maßnahme vom Jobcenter informiert und können in eine unserer Maßnahmen zugewiesen werden.
Natürlich können Sie auch zuerst mit uns Kontakt aufnehmen. Wir werden Sie dann über die Zugangsvoraussetzungen für einzelne Projekte, Maßnahmen und Kurse informieren und Ihre Fragen zu den Inhalten und Abläufen beantworten.
Vor Beginn der Maßnahme erhalten Sie vom Jobcenter eine Zuweisung in eine unserer Maßnahmen. Sie können dann telefonisch einen Termin für das Vorstellungsgespräch bei unseren Integrationsberatern im jeweiligen Projektbüro vereinbaren. Im Rahmen des Vorstellungsgespräches werden Sie über die für Sie vorgesehene Maßnahme, das Spektrum der Beratungs- und Betreuungsangebote, die Möglichkeiten der individuellen Qualifizierung sowie unsere Vertragsbedingungen informiert. Weiterhin erfassen wir Ihre Eingangsvoraussetzungen (z. B. Personendaten, Schul-, Berufsabschluss, berufliche Vorstellungen, Arbeitserfahrungen) und erörtern mit Ihnen mögliche Beschäftigungsbereiche.
Liegt Einvernehmen vor, wird zur Regelung der vertraglichen Grundlagen in der Regel ein Folgetermin vereinbart. In der Zwischenzeit ermittelt der zuständige Integrationsberater konkrete Einsatzstellen, prüft Einsatzbedingungen, vereinbart Tätigkeitsbereiche mit den zuständigen Fachverantwortlichen und bereitet die für eine Einstellung notwendigen Dokumente vor. Bei dem vereinbarten Termin werden die Rechtsgrundlagen für die Teilnahme an der Maßnahme durch den Abschluss von entsprechenden Verträgen und Vereinbarungen geschaffen.
Zu Beginn der versicherungspflichtigen Maßnahmen werden Belehrungen über Arbeitsschutzbestimmungen, Vermittlung von Arbeitnehmerrechten und –pflichten sowie über Inhalte der Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern und der A&QUA durchgeführt. Für Teilnehmer anderer Maßnahmen finden entsprechende Belehrungen statt.