Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bei der A&QUA gGmbH
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Maßnahmen und Lehrgänge der A&QUA gGmbH nach dem SGB II, dem SGB III und den Förderrichtlinien für Programme des Landes, des Bundes und des Europäischen Sozialfondes.
2. Anmeldung
Bei der Vorlage einer Zuweisung des Jobcenters, der Arbeitsagentur oder anderen Auftraggebern in eine unserer Maßnahmen erhalten Sie die Möglichkeit, ein Vorstellungsgespräch mit der A&QUA gGmbH zu vereinbaren. Danach wird die Verbindlichkeit über ein Aufnahmeverfahren sichergestellt.
3. Verträge
In unterschiedlichen Verträgen und in den Konzeptionen sind die Einzelheiten der jeweiligen Maßnahmen und Konditionen für die Teilnahme geregelt. Sie schließen mit A&QUA gGmbH Individualverträge ab, die die rechtliche Grundlage für Ihre Teilnahme an einer Maßnahme bei der A&QUA gGmbH bilden.
4. Rücktritt und Kündigung
Sie können von einem Vertrag mit der A&QUA gGmbH jederzeit zurücktreten. Die Kündigungsfristen sind in den individuellen Verträgen geregelt. Von diesem Kündigungsrecht gegenüber der A&QUA gGmbH unberücksichtigt bleiben die Mitwirkungsverpflichtungen des Teilnehmenden gegenüber der zuweisenden Institution (Kostenträger). Die Kündigungsfrist entfällt bei Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
5. Lernvoraussetzungen
Die Teilnahme ist grundsätzlich für jeden Interessenten möglich, sofern keine akuten Erkrankungen und Einschränkungen der Teilnahme entgegenstehen. Schulabschlüsse sind nicht erforderlich. In einem Gespräch können wir mit Ihnen die Möglichkeiten der Teilnahme abklären.
Bei der Verarbeitung Ihrer Daten werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachtet. Mit dem Vertragsabschluß erklären Sie Ihre Bereitschaft, dass Aussagen und Daten zu Ihrer Person, sofern diese Angaben in den Bewilligungsbescheiden der Auftraggeber (Job Center, Agentur für Arbeit; Senat von Berlin, Servicegesellschaften) vom Durchführungsträger A&QUA gGmbH gefordert werden, an diese weitergegeben werden. Ein Datentransfer an sonstige Dritte erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis.
7. Gebühren
Lehrgangs- oder Maßnahmegebühren werden nicht erhoben.
8. Lern- und Lehrmittel und Berufsbekleidung
Die Lern- und Lehrmittel sowie die erforderliche Arbeitskleidung werden von der A&QUA gGmbH zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Papier und Schreibzeug für den Unterricht bereit zu halten.
9. Teilnahmebescheinigungen, ZeugnisseSie erhalten zum Ende eines Lehrgangs oder einer Maßnahme – je nach Maßnahmeart unterschiedlich – eine Teilnahmebescheinigung oder ein aussagekräftiges Zertifikat.
10. Haftung
Der Vertragspartner wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Vertragspartner haftet die A&QUA gGmbH nicht.
Der Vertragspartner ist während der Teilnahme im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der A&QUA gGmbH versichert, sofern dem Vertragspartner nicht Ansprüche Dritter zustehen.
11. Beschwerdemöglichkeiten
Ihre Anregungen, Ihre Kritik und Ihre Beschwerden nimmt das Qualitätsmanagement der A&QUA gGmbH entgegen.
12. Auskunft und Informationen
Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich an unsere Projektbüros oder die Hauptverwaltung.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.